Finanzbuchhaltung



Ich sortiere, kontiere und erfasse alle Ihre Belege in der Buchhaltung, die ich anschließend für Sie in Ordner ablege. Sie treffen Ihre Belege erst wieder, wenn der Jahresabschluss vom Steuerberater erfolgt und Sie Ihre Ordner archivieren.
Sie haben einen festen Ansprechpartner zu fexiblen Zeiten. Auf Wunsch können Ihre Belege auch zusätzlich Digital archiviert werden. Art und Umfang der Dienstleistung bestimmen am Ende Sie. Zur Finanzbuchhaltung gehören u.a.

Die Bearbeitung und Erfassung aller Belege

Fachgerechte Archivierung der Belege für einen schnellen Zugriff im Bedarfsfall

Kontrolle von ausgehenden und eingehenden Zahlungen

Ein Berichtswesen, das individuell nach Ihren Bedürfnissen für Sie angefertigt wird.

Fortlaufende Pflege der offenen Posten (kreditorisch und debitorisch)

Digitale Archivierung auf Wunsch


Alle Tätigkeiten werden zeitnah und fortlaufend erledigt. Vorbereitende Arbeiten Ihrerseits bedarf es nicht.
Bei all meinen Tätigkeiten halte ich mich an die Bestimmungen § 6 Abs. 4 Steuerberatergesetz. Die Hilfeleistungen in Steuersachen umfasst nur das Buchen der lfd. Geschäftsvorfälle und die Lfd. Lohnabrechnung.

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