Lohnbuchhaltung



In der Lohnbuchhaltung übergeben Sie mir die wichtigsten Personaldaten und die monatlich variierenden Daten wie Stunden, Krankmeldungen oder Unfall, der Rest läuft ohne Ihr zutun. Alles nach den Richtlinien der DSGVO. Art und Umfang der Dienstleistung bestimmen am Ende Sie. Zur Lohnbuchhaltung gehören u.a.

Verwaltung der Personalakte

Monatliche Lohnabrechnungen mit allen Meldungen

Meldungen für die Berufsgenossenschaft (Unfallmeldung, Jahresmeldung)

Meldungen für Lohnfortzahlung (Krankheit, Mutterschutz etc.)

Bescheinigungen für Behörden (Arbeitsamt, Lohnpfändungen)


Alle Tätigkeiten werden zeitnah und fortlaufend erledigt. Vorbereitende Arbeiten Ihrerseits sind nur nach Absprache erforderlich.
Bei all meinen Tätigkeiten halte ich mich an die Bestimmungen § 6 Abs. 4 Steuerberatergesetz. Die Hilfeleistungen in Steuersachen umfasst nur das Buchen der lfd. Geschäftsvorfälle und die Lfd. Lohnabrechnung.

Sie gewinnen Zeit!